Von der Arbeitslosigkeit in die Selbständigkeit. Im Vergleich zu den Chancengründungen machen diese sogenannten Notgründungen nur einen kleinen Teil der Neugründungen aus. Dennoch kann eine Gründung aus der Arbeitslosigkeit heraus neue Chancen und berufliche Perspektiven für die Gründerinnen und Gründer eröffnen.
Die Agentur für Arbeit unterstützt gründungsinteressierte Arbeitslose. Die Vermittlungsfachkräfte der Agentur für Arbeit beraten gründungsinteressierte und gründungswillige Arbeitslose bei der Gründungsvorbereitung und auf dem Weg zum eigenen Unternehmen. Es besteht darüber hinaus die Möglichkeit zur Teilnahme an Qualifizierungsmaßnahmen zur Vorbereitung der Gründung. Der Gründungszuschuss kann einen Beitrag zur Sicherung des Lebensunterhalts der Gründungsperson leisten.
Gründungszuschuss
Um beim Start in die Selbständigkeit schwankende Einnahmen auszugleichen und den Lebensunterhalt der Gründerin oder des Gründers zu sichern, kann die Agentur für Arbeit - unter bestimmten Voraussetzungen - mit einem Gründungszuschuss finanzielle Unterstützung leisten.