Im Rahmen einer neuartigen Kooperation führen die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW), die Deutschen Bürgschaftsbanken, das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) und das Bundesministerium der Finanzen (BMF) den ERP-Förderkredit Gründung und Nachfolge ein.
Das bundesweite Angebot gilt seit dem 1. November 2024 und richtet sich an Gründerinnen und Gründer, Unternehmensnachfolgerinnen und -nachfolger sowie an junge Unternehmen. Die Antragstellung erfolgt über die jeweiligen Hausbanken. Als Besonderheit bietet das Förderprogramm eine 100-prozentige Absicherung der Hausbanken bei Kreditausfällen. Die Absicherung erfolgt durch Garantieübernahmen der jeweiligen Bürgschaftsbanken. Die gewährten Garantien der Bürgschaftsbanken sind wiederum mit Rückgarantien in Höhe von 80 Prozent durch das BMF und das BMWK abgedeckt. Gleichzeitig stellt die KfW den Hausbanken Darlehensbeträge zu verbilligten Zinssätzen aus Mitteln des Sondervermögens des European Recovery Program (ERP) zur Verfügung. Diese Kombination ermöglicht den Antragstellenden einen leichteren Zugang zu den benötigten Finanzmittel im Zuge einer Unternehmensgründung oder -nachfolge.
Mit dem ERP-Förderkredit Gründung und Nachfolge können Investitionsvorhaben, Unternehmensübernahmen und Betriebsmittelfinanzierungen gefördert werden. Dabei werden bis zu 35 Prozent des förderfähigen Vorhabens finanziert, mit einer maximalen Kreditsumme in Höhe von 500.000 Euro.
Mehr Informationen zum Programm, zu den Förderbedingungen sowie zur Antragstellung findet Ihr auf der Website der KfW oder auf der Website der Deutschen Bürgschaftsbanken.
Weitere Informationen
- zur gemeinsamen Originalmeldung der beiden Ministerien sowie der KFW und den Deutschen Bürgschaftsbanken
- zu den Angeboten für Nachfolgerinnen und Nachfolger im Bereich Nachfolge
- zu den weiteren Förderangeboten für Start-ups und Gründende in THE LÄND im Bereich Finanzierung