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Kultur- und Kreativschaffende für Pop-up-Projekt "THE CREÄTIVE HOUSE" gesucht

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Logo "The Creätive House" in rechtsbündiger, schwarzer Schrift auf weißem Hintergrund.

Vom 12. Januar bis 17. Februar 2023 zieht das "THE CREÄTIVE HOUSE" in das Haus der Wirtschaft in Stuttgart ein und bringt die baden-württembergische Kultur- und Kreativwirtschaft zusammen. Mitmachen können Akteure aus den Bereichen Design, Architektur, Software/Games, Werbung, Presse, Buch, Darstellende Kunst, Musik, Film, Kunst und Rundfunk. Jetzt informieren und bis 17. November bewerben!

Gemeinsam mit der MFG Medien- und Filmgesellschaft Baden-Württemberg veranstaltet das Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg das Pop-up-Projekt "The Creätive House". 

In Kreativsalons, Ausstellungen und Performances sowie in Talk-Formaten und After-Work-Lounges mit branchenübergreifenden Themen treffen Kreative auf Vertreterinnen und Vertreter aus Unternehmen, Start-ups, auf Studierende und Auszubildende. Kreative Ideen können in THE CREÄTIVE HOUSE präsentiert, getestet, diskutiert und durch gemeinsames Arbeiten (Co-Working) weiterentwickelt werden.

Wirtschaftsministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut: „Wer an Baden-Württemberg denkt, denkt zunächst an tolle Autos und Maschinen, an hervorragende Technologien und Medizintechnik. Aber das Land hat auch eine hervorragende Kultur- und Kreativwirtschaft – genau das wollen wir mit THE CREÄTIVE HOUSE zeigen.“ Die Kultur- und Kreativwirtschaft sei ein Treiber für Innovation, von dem ganz Baden-Württemberg profitiere, so die Ministerin: „Sie bringt nicht nur Innovationen und Transformationen voran, sondern sorgt mit ihren Ideen, Aktionen, Angeboten und vor allem auch ihrer Kooperationsfähigkeit und Offenheit dafür, dass Baden-Württemberg ein attraktiver Standort ist und bleibt.“

Ausgewählte Start-ups und Kreativunternehmen erhalten die Möglichkeit, ihre Produkte, Werke und Arbeiten in visueller, akustischer, medialer oder digitaler Form in THE CREÄTIVE HOUSE zu präsentieren. Eine Jury mit Vertreterinnen und Vertretern aus Wirtschaft, Verwaltung und der Kreativwirtschaftsförderung entscheidet über die Auswahl an Kultur- und Kreativschaffenden und deren Produkte und Arbeiten. Auswahlkriterien sind Qualität der Arbeiten, Intermedialität, nachhaltige Produktion und Wertschöpfung sowie Cross-Innovation. Solo-Selbständige, Unternehmerinnen und Unternehmer aus Baden-Württemberg können sich bis zum 17. November 2022 bis 12:00 Uhr für einen Platz in THE CREÄTIVE HOUSE bewerben.

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