Antragsberechtigt sind Landesgesellschaften, Kommunen, kommunale Gesellschaften, Technologietransfergesellschaften, Wirtschaftsfördereinrichtungen, regionale Verbände sowie außeruniversitäre Forschungseinrichtungen in Baden-Württemberg.
Gefördert werden Vorhaben zur Errichtung und für den Ausbau von Infrastrukturen für Start-up-Acceleratoren. Darunter können Ausgaben für Bauvorhaben, Grunderwerb, Investitionen in das Anlagevermögen (beispielsweise Geräte, Labore) sowie für Büroausstattung, Einrichtung von Seminarräumen und Informations- und Kommunikationsausstattung fallen.
Die Förderung erfolgt als Zuschuss. Dieser beträgt 40 Prozent der zuwendungsfähigen, zur Kofinanzierung vorgesehenen Ausgaben, maximal jedoch zwei Millionen Euro.
Acceleratoren können mangelnder Professionalität bei der Entwicklung von marktorientierten Geschäftsmodellen aus Technik- und Dienstleistungsinnovationen sowie dem schwierigen Zugang zu Kapital in Baden-Württemberg entgegenwirken.
„Es freut mich sehr, dass wir diesen wichtigen Baustein der Gründungsoffensive Start-up BW mit bis zu 6,4 Millionen Euro an EFRE-Mitteln unterstützen können“, erklärte Ministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut anlässlich der Veröffentlichung des Förderaufrufs.
Anträge können bis zum 1. September 2023 bei der L-Bank eingereicht werden.
Weitere Informationen:
- Den Förderaufruf finden Sie auf der EFRE-BW-Website.
- Die Originalmeldung finden Sie auf der Website des Wirtschaftsministeriums Baden-Württemberg.
- Die Originalmeldung der L-Bank finden Sie auf der Website der L-Bank.