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Hilfsprogramme für besonders betroffene Branchen und junge Unternehmen werden verlängert

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Flagge des Landes Baden-Württemberg. Schwarz und gelb, mit Wappen und drei Löwen.

Wirtschaftsministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut: „Junge, innovative Unternehmen dürfen durch die Corona-Pandemie nicht ausgebremst werden."

Das Landeskabinett hat gestern (8. Dezember) die Antragsfrist für den Tilgungszuschuss Corona für das Schaustellergewerbe und die Marktkaufleute, die Veranstaltungs- und Eventbranche sowie das Taxigewerbe und das Mezzanine-Beteiligungsprogramm verlängert. Damit können die Landeshilfen auch über 2020 hinaus beantragt werden. „Junge, innovative Unternehmen dürfen durch die Corona-Pandemie nicht ausgebremst werden. Auch die Veranstaltungsbranche und Schausteller brauchen weiterhin passgenaue Lösungen, um ihre Liquidität zu sichern“, betonte Wirtschaftsministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut angesichts der Kabinettsbeschlüsse.

Das Mezzanine-Beteiligungsprogramm wird bis zum 30. Juni 2021 verlängert. „Die Eigenkapitalbasis von kleinen und jungen Unternehmen verschlechtert sich während der Krise aufgrund von laufenden Einnahmeausfällen, der Zurückhaltung privater Investoren und erhöhter Kreditaufnahme zunehmend. Für sie werden mit dem Programm weitere Wege geöffnet, um die Finanzierung in diesen schwierigen Zeiten sicherzustellen. Deshalb ist es wichtig, dass wir auch dieses Programm heute verlängert haben“, so die Ministerin.

Beim Mezzanine-Beteiligungsprogramm kommen Bundes- und Landesmittel gebündelt zum Einsatz. Es ist Teil der sogenannten „Säule 2“ des im Mai 2020 gestarteten Hilfsprogramms der Bundesregierung für Start-ups und mittelständische Unternehmen. Das Land stellt der L-Bank dabei insgesamt 50 Millionen Euro zur Verfügung, damit diese die Mittel in Form von Mezzanine-Kapital oder direkten Beteiligungen an Start-ups und Mittelständler weiterreichen können. Die öffentliche Hand kann bis zu 800.000 Euro pro Unternehmen beihilferechtskonform ausreichen.

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