Newsmeldung

KfW-Schnellkredit für den Mittelstand

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Mit dem KfW-Schnellkredit startet heute ein weiterer Baustein des Schutzschirms der Bundesregierung für den Mittelstand. Antragsberechtigt sind Unternehmen ab zehn Mitarbeitenden.

KfW-Vorstandsvorsitzender Dr. Günther Bräunig: „Mit dem KfW-Schnellkredit wurde im Rahmen der Corona-Hilfe eine weitere wichtige Maßnahme umgesetzt, die besonders auf Firmen und Betriebe ab zehn Mitarbeiter zugeschnitten ist. Durch die Beantragungen bei der Hausbank ohne weitere Risikoprüfung erreicht die Hilfe schnell die Unternehmen und hilft so mit, die schweren Auswirkungen der Corona-Pandemie zulindern." Welche Voraussetzungen antragstellende Unternehmen erfüllen müssen und Informationen zu den Eckpunkten der Maßnahme können Sie der gemeinsamen Pressemitteilung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie, dem Bundesministerium für Finanzen und der KfW entnehmen.

Informationsangebot des Wirtschaftsministeriums Baden-Württemberg

Die aktuelle Situation rund um das Coronavirus wirft bei vielen Start-ups, Gründerinnenn und Gründern sowie Unternehmerinnen und Unternehmern Fragen auf. Das Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Baden-Württemberg bündelt auf seiner Website hilfreiche Informationen und Übersichten zu den Anlaufstellen für weitere Hilfestellungen und den finanziellen Unterstützungsangeboten.Die Informationen werden aufgrund der dynamischen Entwicklung fortlaufend aktualisiert.
Hier finden Sie die Übersicht über die wichtigsten Fördermaßnahmen von Bund und Land für Unternehmen (PDF).

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