Der maximale Darlehensbetrag wird von 125.000 auf 150.000 Euro erhöht.
Das Förderprogramm richtet sich insbesondere an Gründerinnen und Gründer mit einem geringen Kapital- und Finanzierungsbedarf.
Zudem gilt für diese Darlehen eine Bürgschaftsübernahme in Höhe von 80 % durch die Bürgschaftsbank Baden-Württemberg.
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