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Land integriert Bundesprogramm in Soforthilfe Corona – Land fördert weiterhin auch Unternehmen mit bis zu 50 Beschäftigten

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Wirtschaftsministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut: „Mit der Soforthilfe tragen wir dazu bei, die wirtschaftliche Existenz der Unternehmen zu sichern und akute Liquiditätsengpässe in Folge der Coronakrise zu überbrücken“

Baden-Württemberg hat die Soforthilfen des Bundes für Soloselbständige, kleine Unternehmen, Freiberufler und Landwirte erfolgreich in das bereits laufende Landesprogramm integriert. „Baden-Württemberg hat innerhalb weniger Tage als eines der ersten Bundesländer ein Soforthilfeprogramm auf den Weg gebracht. Wir sind froh, dass der Bund gefolgt ist und wir die Programme im Sinne unserer Unternehmen jetzt verzahnen können. Wichtig ist, dass die Menschen schnell und unbürokratisch die dringend notwendigen Zuschüsse bekommen, um eine breite Insolvenzwelle zu vermeiden. Mit der Soforthilfe tragen wir dazu bei, die wirtschaftliche Existenz der betroffenen Unternehmen zu sichern und akute Liquiditätsengpässe in Folge der Coronakrise zu überbrücken“, erklärte die Wirtschafts- und Arbeitsministerin am 8. April in Stuttgart.

Antragsteller, die ihre Anträge bereits eingereicht haben, haben hierdurch keinen Handlungsbedarf. Es ist keine erneute Antragstellung erforderlich. Die Förderung erfolgt weiterhin im Rahmen eines einmaligen, nicht rückzahlbaren Zuschusses, zunächst für drei Monate, in Höhe von bis zu 

- 9.000 Euro für Soloselbständige und Unternehmen mit bis zu fünf Beschäftigten,
- 15.000 Euro für Unternehmen mit bis zu zehn Beschäftigten.

Darüber hinaus gewährt das Land auch weiterhin Unternehmen mit bis zu 50 Beschäftigten einen Zuschuss bis zu 30.000 Euro aus eigenen Mitteln.

Alle Informationen zur Verzahnung des Bundes- mit dem Landesprogramm entnehmen Sie bitte der Originalmeldung des Wirtschaftsministeriums.
Hier finden Sie eine Übersicht zu den Förderprogrammen des Landes und des Bundes für die Wirtschaft.
Link zum Portal BW-Soforthilfe.

 

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