Die Landesregierung setzt sich mit der Bundesratsinitiative „Die Wirtschaft der Zukunft fördern - steuerliche Rahmenbedingungen für Start-ups verbessern” für steuerrechtliche Änderungen für Start-ups ein, um jungen Unternehmen in der Anfangsphase mehr finanzielle Spielräumen zu eröffnen. Das Kabinett hat beschlossen, die Initiative am 12. Februar in den Bundesrat einzubringen.
Die Bundesratsinitiative zielt vor allem auf Verbesserungen beim sogenannten Verlustvortrag. Start-ups sollen ihre Verluste aus den ersten sechs Geschäftsjahren unbegrenzt mit späteren Gewinnen verrechnen können. Darüber hinaus sollen Anreize für Wagniskapitalgeber geschaffen werden, beispielsweise durch die Möglichkeit, Gewinne aus dem Verkauf von Anteilen an einem Start-up steuerfrei in neue Start-up-Beteiligung zu reinvestieren.
Weitere Informationen zur Bundesratsinitiative und die Originalmeldung finden Sie auf der Website des Wirtschaftsministeriums Baden-Württemberg.