Newsmeldung

Sofortbürgschaften für Unternehmen mit bis zu zehn Beschäftigten

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Kategorie:
Finanzierung
Flagge des Landes Baden-Württemberg in schwarz und gelb mit Wappen und drei schwarzen Löwen.

Wirtschaftsministerium und die Bürgschaftsbank Baden-Württemberg stellen Sofortbürgschaften für Soloselbständige, Freiberufler und Betriebe mit bis zu zehn Beschäftigten bereit. Ab 15. Juli können Unternehmen die Bürgschaften beantragen.

Unternehmen mit bis zu zehn Beschäftigten können die Sofortbürgschaft auf zwei Wegen beantragen. Über das Portal www.ermoeglicher.de können sie bei positiver Prüfung eine elektronische Vorabzusage für eine Sofortbürgschaft in Höhe von 90 Prozent für einen Kredit bis zu 250.000 Euro der Bürgschaftsbank Baden-Württemberg erhalten. Diese Vorabzusage wird direkt an ein Kreditinstitut nach Wahl zugeleitet. Daneben ist der Antragsweg über das klassische Hausbankverfahren möglich. Hier beantragt die Hausbank eine Bürgschaft in Höhe von 90 Prozent für ein Darlehen bis zu 125.000 Euro. Für eine spätere weitere Finanzierung (bis max. 125.000 Euro) kann sie auf Wunsch 100 Prozent Bürgschaft erhalten.

Wirtschaftsministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut erklärte : „Die Corona-Krise hat teilweise verheerende Folgen für die Unternehmen im Land. Insbesondere die kleinen Betriebe sind sehr stark beeinträchtigt und durch fehlende Liquidität in ihrer Existenz bedroht. Der KfW-Schnellkredit des Bundes steht jedoch nur Unternehmen mit mehr als zehn Beschäftigten zur Verfügung. Diese Lücke schließen wir mit unserem erweiterten Angebot bei der Bürgschaftsbank Baden-Württemberg.“

Die Originalmeldung finden Sie auf der Website des Wirtschaftsministeriums. Darüber hinaus finden Sie dort die Übersicht der Hilfsprogramme und Unterstützungsangebote.

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