Die Innovationsgutscheine unterstützen KMU bei der Planung, Entwicklung und Umsetzung der Produkte und Dienstleistungen von morgen. Mit dem Zuschuss wird die Inanspruchnahme externer Forschungs- und Entwicklungsleistungen bei der Umsetzung innovativer Vorhaben gefördert.
Innovationsgutschein A fördert wissenschaftliche Tätigkeiten im Vorfeld der Entwicklung mit bis zu 2.500 EURO und einem Fördersatz von 80%.
Innovationsgutschein B fördert umsetzungsorientierte Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten mit bis zu 5.000 EURO und einem Fördersatz von 50%.
Innovationsgutschein A und B können miteinander kombiniert werden.
Innovationsgutscheine – ein lebendiges Förderprogramm
Markt und Wettbewerb stellen kleine und mittelständische Unternehmen kontinuierlich vor neue Herausforderungen. Um die Innovationsfähigkeit und –tätigkeit der baden-württembergischen Unternehmerinnen und Unternehmer bedarfsgerecht zu unterstützen, wurde das Förderprogramm Innovationsgutscheine kontinuierlich erweitert. Im Jahr 2017 wurden die Innovationsgutscheine Hightech Digital und Mobilität eingeführt, die etablierte Unternehmen bei der Entwicklung und Realisierung anspruchsvoller digitaler Produkte und Dienstleistungen sowie bei umsetzungsorientierten Forschungs- und Entwicklungsmaßnahmen im Bereich nachhaltige Mobilität unterstützen. Antragsberechtigt sind KMU, die bereits länger als fünf Jahre existieren.
Bereits seit dem Jahr 2012 werden Innovationsvorhaben von Start-ups und jungen Unternehmen (bis max. fünf Jahre nach Gründung) in Wachstumsfeldern der Zukunft mit dem Innovationsgutschein Hightech Start-up gefördert.
Innovationsgutschein Hightech Start-up fördert umsetzungsorientierte Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten sowie Materialkosten mit bis zu 20.000 EURO und einem Fördersatz von 50%. Antragsberechtigt sind Unternehmen bis maximal fünf Jahre nach Gründung in den Feldern Digitalisierung, nachhaltige Mobilität, Bio-, MedTech, Pharma und Umwelttechnik.
Innovationsgutschein Hightech Digital fördert umsetzungsorientierte Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten sowie Materialkosten mit bis zu 20.000 EURO und einem Fördersatz von 50%. Antragsberechtigt sind KMU (älter fünf Jahre), die digitale Produkte und Dienstleistungen realisieren möchten.
Innovationsgutschein Hightech Mobilität fördert umsetzungsorientierte Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten sowie Materialkosten mit bis zu 20.000 EURO und einem Fördersatz von 50%. Antragsberechtigt sind KMU (älter fünf Jahre), die Technologie- und Prozessinnovationen im Bereich nachhaltiger Mobilität entwickeln.
Alle Innovationsgutscheine Hightech sind mit dem Innovationsgutschein A kombinierbar.
Wenig Papierkram – schnelle Entscheidungen
Anträge können fortlaufend online unter www.innovationsgutscheine.de eingereicht werden. Die Antragsteller erhalten in der Regel innerhalb von sechs bis acht Wochen eine Rückmeldung zu ihren Anträgen. Bereits 4.500 kleine und mittlere Unternehmen wurden seit Einführung des Förderprogramms im Jahr 2008 gefördert.
Ansprechpartnerinnen und weitere Informationen
Fragen zum Förderprogramm Innovationsgutscheine beantworten:
Tabea Dick | Projektleiterin | 0711 123 2615 | tabea.dick@wm.bwl.de
Michaela Bräuninger | 0711 123 2545 | michaela.braeuninger@wm.bwl.de
Martina Hertenberger | 0711 123 2553 | martina.hertenberger@wm.bwl.de
Sabine Saub | 0711 123 2624 | sabine.saub@wm.bwl.de
Hier finden Sie das Informationsblatt zu den Innovationsgutscheinen.