Mit den Innovationsgutscheinen werden Start-ups sowie kleine und mittlere Unternehmen (KMU) bei Forschungs- und Entwicklungsprojekten unterstützt. Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses für wissenschaftliche Tätigkeiten im Vorfeld der eigentlichen Entwicklung und Umsetzung der innovativen Vorhaben. Ab sofort bietet das Land Baden-Württemberg drei Gutscheinlinien zur Förderung an, so dass bei einem Fördersatz von maximal 50% ein Unternehmen, je nach ausgewählter Variante, bis zu 20.000 Euro erhalten kann.
„Dieses erfolgreiche Innovationsprogramm wird fortgeführt. Seit Anfang Dezember können wieder Anträge auf ‚Innovationsgutscheine für kleine und mittlere Unternehmen‘ gestellt werden“, sagte Wirtschaftsministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut.
Die operative Durchführung des Förderprogramms setzt das Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg mit Unterstützung der L-Bank um. Die Zuständigkeit für die Beratung und Bearbeitung der Anträge liegt bei der L-Bank.
Weitere Informationen
- im Bereich Finanzierung “Zuschüsse für Innovationen”
- zur Originalmeldung des Wirtschaftsministeriums Baden-Württemberg
- zur Originalmeldung der L-Bank