Konkret geht es bei den beiden Anträgen um den Freibetrag bei der Gewährung von Mitarbeiterkapitalbeteiligungen sowie die vollständige Lösung der sogenannten Dry-Income-Problematik bei Mitarbeiterbeteiligungen.
Wirtschaftsministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut begrüßte die Entscheidung: „Wir wollen die steuerlichen Rahmenbedingungen für die Start-ups im Land verbessern. Die Mitarbeiterkapitalbeteiligung ist ein wichtiger Schlüssel dazu. Ich freue mich, dass der Wirtschaftsausschuss des Bundesrates unseren Vorschlägen gefolgt ist. Wir hoffen, dass die Anträge auch im Bundesrat eine breite Mehrheit finden und so zu den wünschenswerten Verbesserungen für unsere Start-ups führen werden.“
Weitere Hintergründe zu den eingebrachten Anträgen und die Originalmeldung findet Ihr auf der Website des Wirtschaftsministeriums.