Die Transformation der Wirtschaft durch eine zunehmende Digitalisierung und Automatisierung sowie die Entwicklung von nachhaltigen und innovativen Geschäftsmodellen erfordert insbesondere von kleinen und mittleren Unternehmen in den nächsten Jahren und Jahrzehnten hohe Investitionen.
„Die Finanzierung dieser Investitionen ist nur mit einer starken Eigenkapitalbasis möglich. Ein besonderer Bedarf an Eigenkapital besteht zudem bei der Finanzierung schnellen Wachstums von kleinen und mittleren Start-up-Unternehmen und bei der Gestaltung von Unternehmensnachfolgen von kleinen und mittleren Unternehmen. Die Finanzierungssituation des Mittelstands zu stärken, ist das Ziel des Antrags“, betonte die baden-württembergische Wirtschaftsministerin.
Da es für Start-ups sowie für kleine und mittlere Unternehmen in der Regel sehr schwierig ist, Eigenkapitalgeber für eine Minderheitsbeteiligung zu gewinnen, sollen die gesetzlichen Rahmenbedingungen für Unternehmensbeteiligungen angepasst werden.
Die Initiative sieht vor, den Zweck des UBGG konkret zu definieren und auf Minderheitsbeteiligungen an nicht börsennotierten kleinen und mittleren Unternehmen im Sinne der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO) auszurichten. Darüber hinaus sollen die Vorgaben zu Anlagegrenzen und Anteilsstruktur vereinfacht sowie die Verfahren bei Anerkennung und Aufsicht überprüft und weitestgehend digitalisiert werden. Im Fokus des Antrags steht eine stärkere steuerliche Begünstigung von Investorinnen und Investoren von Unternehmensbeteiligungsgesellschaften durch Begünstigungen bei der Einkommensteuer.
Hintergrund
Seit dem 1. Januar 2025 hat Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut den Vorsitz der Wirtschaftsministerkonferenz (WMK) für zwei Jahre übernommen (Start-up BW hat berichtet). Das Schwerpunktthema für das laufende Jahr lautet „Mut zum Unternehmertum – Innovation und neue Wertschöpfung durch Start-ups und Unternehmensnachfolge“. Im Kreis der WMK möchte THE LÄND unter anderem Vorschläge erarbeiten, wie die Rahmenbedingungen für Gründerinnen und Gründer, kleine und mittlere Unternehmen verbessert werden können.
Weitere Informationen findet Ihr in der Originalmeldung auf der Website des Wirtschaftsministeriums Baden-Württemberg.